PräventionsSport

Die PRIMÄRPRÄVENTION nach § 20 Abs. 1 SGB V soll den Gesundheitszustand der Menschen insgesamt verbessern und steht grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten offen. Hierbei muss der Kursteilnehmer mindestens 80 % der angegebenen Kurstermine wahrnehmen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen: 

https://www.gkv-spitzenverband.de/

Abschließend erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner gesetzlichen Krankenkasse und bekommt den dort versicherten Anteil der Kursgebühr erstattet.

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Kontakt
Wiesenstraße 8-10
45473 Mülheim an der Ruhr

Telefon: 0208 / 444 9000
E-Mail: info(at)gsv-mh.de

Öffnungszeiten
Mo – Do 8.00 – 21.00 Uhr
Fr 8.00 – 19.00 Uhr
Sa + So 9.00 – 14.00 Uhr
Feiertags geschlossen