Die PRIMÄRPRÄVENTION nach § 20 Abs. 1 SGB V soll den Gesundheitszustand der Menschen insgesamt verbessern und steht grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten offen. Hierbei muss der Kursteilnehmer mindestens 80 % der angegebenen Kurstermine wahrnehmen.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/
Abschließend erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner gesetzlichen Krankenkasse und bekommt den dort versicherten Anteil der Kursgebühr erstattet.
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Kontakt
Wiesenstraße 8-10
45473 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 444 9000
E-Mail: info(at)gsv-mh.de
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Fr 8.00 – 19.00 Uhr
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